Ein CE-Zeichen auf einem Stahlbauteil ist kein Qualitätssiegel im umgangssprachlichen Sinn, sondern die formale Bestätigung, dass ein Bauprodukt nach einer harmonisierten technischen Spezifikation hergestellt und geprüft wurde. Für tragende Stahlbauteile ist diese Spezifikation EN 1090-1.

Damit ein Betrieb diese Kennzeichnung überhaupt anbringen darf, muss er mehr vorweisen als handwerkliches Können. Dieser Beitrag erklärt, welche organisatorischen und zertifizierten Voraussetzungen dafür nötig sind und wie sich das von Nachweisen aus anderen Branchen wie dem Schiffbau unterscheidet.

Warum Stahlbauteile überhaupt CE-gekennzeichnet werden

Tragende Bauprodukte, die in Bauwerke innerhalb der EU eingebaut werden, fallen unter die europäische Bauproduktenverordnung. Diese verlangt für Produkte, zu denen eine harmonisierte Norm existiert, eine einheitliche Bewertung von Leistungsmerkmalen wie Tragfähigkeit, Brandverhalten oder Dauerhaftigkeit. Für tragende Stahl- und Aluminiumbauteile übernimmt EN 1090-1 diese Rolle.

Das CE-Zeichen bestätigt dabei nicht, dass ein Bauteil grundsätzlich gut oder sicher ist, sondern dass seine Leistungsmerkmale nach einem einheitlichen, europaweit vergleichbaren Verfahren ermittelt und deklariert wurden. Die tatsächliche Eignung für ein konkretes Bauvorhaben bleibt Aufgabe des Tragwerksplaners, der die deklarierten Werte mit den Anforderungen des Bauwerks abgleicht.

Werkseigene Produktionskontrolle als Kernvoraussetzung

Zentrale Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung ist eine funktionierende werkseigene Produktionskontrolle, kurz WPK. Sie umfasst die dokumentierten Verfahren, mit denen ein Betrieb sicherstellt, dass jedes gefertigte Bauteil den deklarierten Eigenschaften entspricht: von der Wareneingangskontrolle der Werkstoffe über die Schweißkoordination bis zur Endkontrolle vor Auslieferung.

Die WPK ist kein einmalig erstelltes Dokument, sondern ein gelebtes System, das im laufenden Betrieb angewendet und regelmäßig überprüft wird. Fehlt die WPK oder wird sie nur auf dem Papier geführt, verliert die CE-Kennzeichnung ihre Grundlage, selbst wenn einzelne Bauteile handwerklich einwandfrei gefertigt sind.

Zertifizierungsablauf durch eine notifizierte Stelle

Für die höheren Ausführungsklassen ist die alleinige Eigenerklärung des Herstellers nicht ausreichend. Eine notifizierte Stelle prüft im Rahmen eines Erstaudits, ob die werkseigene Produktionskontrolle den Anforderungen entspricht, und begutachtet dabei sowohl die dokumentierten Verfahren als auch deren tatsächliche Umsetzung in der Fertigung.

Nach erfolgreicher Erstprüfung folgt eine laufende Überwachung durch die notifizierte Stelle, meist in Form wiederkehrender Audits. Erst mit dieser fortlaufenden Überwachung darf ein Betrieb die Zertifizierungsnummer der notifizierten Stelle zusammen mit dem CE-Zeichen führen. Ohne diesen Zertifizierungsablauf bleibt eine CE-Kennzeichnung für die betreffenden Ausführungsklassen unzulässig.

Leistungserklärung: Inhalt und Zweck

Zu jedem CE-gekennzeichneten Bauteil gehört eine Leistungserklärung, die Declaration of Performance. Sie benennt das Produkt, den Hersteller, die zugrunde liegende harmonisierte Norm sowie die wesentlichen Leistungsmerkmale des Bauteils, etwa Angaben zur Tragfähigkeit oder zu Werkstoffeigenschaften.

Für den Auftraggeber ist die Leistungserklärung das Dokument, mit dem sich die deklarierten Eigenschaften eines Bauteils nachvollziehen lassen, ohne die Fertigung selbst geprüft zu haben. Sie ersetzt keine statische Prüfung des Gesamtbauwerks, liefert aber die Datenbasis, auf der ein Tragwerksplaner seine Berechnung stützt. Fehlt sie oder ist sie unvollständig, fehlt dem Bauteil die formale Grundlage für den Einbau in ein CE-pflichtiges Bauwerk.

Zusammenhang mit der Bauproduktenverordnung

Die Bauproduktenverordnung bildet den rechtlichen Rahmen, innerhalb dessen EN 1090-1 als harmonisierte Produktnorm wirkt. Sie regelt, unter welchen Bedingungen ein Bauprodukt europaweit ohne zusätzliche nationale Zulassungsverfahren gehandelt werden darf, sofern die Konformität mit der harmonisierten Norm nachgewiesen ist.

Für Stahlbaubetriebe bedeutet das: Die CE-Kennzeichnung ist kein optionales Marketinginstrument, sondern in vielen Fällen Voraussetzung dafür, dass ein Bauteil überhaupt in ein Bauwerk innerhalb der EU eingebaut werden darf. Auftraggeber, die auf CE-Kennzeichnung verzichten, tragen im Zweifel selbst die Nachweislast für die Eignung des Bauteils.

Abgrenzung zu Zertifikaten aus dem Schiffbau

Wer aus dem Schiffbau kommt, kennt Zulassungen und Zeugnisse von Klassengesellschaften, die Bauteile für den Einsatz an Bord oder in Offshore-Anlagen freigeben. Diese Zulassungen folgen eigenen, von den Klassengesellschaften definierten Regelwerken und sind von der CE-Kennzeichnung nach Bauproduktenverordnung unabhängig.

Ein Bauteil kann also eine Klassenzulassung besitzen, ohne CE-gekennzeichnet zu sein, und umgekehrt. Wer Stahlbauteile sowohl für landgebundene Bauwerke als auch für maritime Anwendungen liefert, muss beide Nachweiswege getrennt betrachten und darf ein Klassenzeugnis nicht mit einer Leistungserklärung nach EN 1090-1 gleichsetzen, auch wenn beide Dokumente auf den ersten Blick ähnlich aufgebaut sind.

Was Auftraggeber vor Beauftragung prüfen sollten

Vor der Beauftragung eines Stahlbaubetriebs lohnt sich der Blick in drei Unterlagen: das Zertifikat der werkseigenen Produktionskontrolle mit Angabe der Zertifizierungsstelle, die Angabe, bis zu welcher Ausführungsklasse zertifiziert wurde, und ein Muster oder Referenzbeispiel einer Leistungserklärung des Betriebs.

Wer diese drei Punkte vor Auftragsvergabe klärt, vermeidet, dass am Ende Bauteile geliefert werden, die formal nicht CE-kennzeichnungsfähig sind oder deren Leistungserklärung nicht zur benötigten Ausführungsklasse passt. Diese Prüfung dauert deutlich weniger Zeit als eine spätere Nachbesserung bei der Bauabnahme.

Sinnvoll ist außerdem, sich die Zertifizierungsunterlagen nicht nur einmalig bei Vertragsschluss zeigen zu lassen, sondern bei länger laufenden Projekten den Fortbestand der Zertifizierung erneut zu prüfen, insbesondere wenn zwischen Auftragsvergabe und Lieferung ein Überwachungsaudit des Betriebs stattgefunden hat. Eine zwischenzeitlich ausgesetzte oder eingeschränkte Zertifizierung bleibt sonst leicht unbemerkt, bis sie bei der Abnahme des fertigen Bauteils zum Problem wird.

Typische Lücken bei kleineren Fachbetrieben

Gerade bei kleineren oder wachsenden Stahlbaubetrieben zeigt sich in der Praxis häufig, dass die werkseigene Produktionskontrolle zwar formal existiert, im Tagesgeschäft aber nicht konsequent gelebt wird. Ein typisches Muster: Die Wareneingangskontrolle wird bei Zeitdruck übersprungen, oder die Zuordnung von Chargenzertifikaten zu einzelnen Bauteilen wird erst nachträglich und lückenhaft dokumentiert.

Solche Lücken fallen selten im normalen Betrieb auf, sondern erst beim Überwachungsaudit der notifizierten Stelle oder, schlimmer, wenn ein Auftraggeber im Streitfall die Rückverfolgbarkeit eines konkreten Bauteils einfordert. Betriebe, die ihre WPK regelmäßig intern überprüfen, statt sie nur für das Audit vorzubereiten, vermeiden solche Überraschungen und sichern gleichzeitig die eigene Nachweisfähigkeit gegenüber Auftraggebern ab.

Ein weiterer verbreiteter Fehler ist die Annahme, ein Subunternehmer, der Teilleistungen wie Zuschnitt oder Vormontage übernimmt, sei automatisch durch die Zertifizierung des Hauptbetriebs mitabgedeckt. Tatsächlich muss geklärt sein, welche Schritte tatsächlich unter der eigenen werkseigenen Produktionskontrolle stattfinden und welche Leistungen extern zugekauft werden, damit die Leistungserklärung am Ende auch die tatsächliche Fertigungskette korrekt widerspiegelt.

Häufige Fragen

Was bestätigt das CE-Zeichen auf einem Stahlbauteil?

Es bestätigt, dass die Leistungsmerkmale des Bauteils nach der harmonisierten Norm EN 1090-1 ermittelt und in einer Leistungserklärung deklariert wurden. Es ist keine allgemeine Qualitätsgarantie und ersetzt nicht die statische Prüfung durch den Tragwerksplaner.

Was ist eine werkseigene Produktionskontrolle?

Sie ist das dokumentierte und gelebte System, mit dem ein Betrieb sicherstellt, dass jedes Bauteil den deklarierten Eigenschaften entspricht, von der Wareneingangskontrolle bis zur Endkontrolle vor Auslieferung.

Wer prüft die werkseigene Produktionskontrolle eines Betriebs?

Eine notifizierte Stelle prüft im Erstaudit die Einrichtung der Kontrolle und überwacht sie danach fortlaufend durch wiederkehrende Audits, bevor der Betrieb die Zertifizierungsnummer zusammen mit dem CE-Zeichen führen darf.

Was steht in einer Leistungserklärung?

Sie benennt Produkt, Hersteller, die zugrunde liegende harmonisierte Norm und die wesentlichen Leistungsmerkmale des Bauteils, etwa zur Tragfähigkeit oder zu Werkstoffeigenschaften.

Ist ein Klassenzeugnis aus dem Schiffbau dasselbe wie eine CE-Kennzeichnung?

Nein. Klassenzeugnisse folgen eigenen Regelwerken der Klassengesellschaften und sind von der CE-Kennzeichnung nach Bauproduktenverordnung unabhängig. Ein Bauteil kann eines der beiden Dokumente besitzen, ohne automatisch auch das andere zu erfüllen.

Darf ein Betrieb ohne Zertifizierung CE-gekennzeichnete Bauteile liefern?

Für die relevanten Ausführungsklassen nicht rechtssicher. Ohne bestätigte werkseigene Produktionskontrolle und, je nach Klasse, ohne Überwachung durch eine notifizierte Stelle fehlt der Kennzeichnung ihre formale Grundlage.

Was sollten Auftraggeber vor Beauftragung eines Stahlbaubetriebs prüfen?

Das Zertifikat der werkseigenen Produktionskontrolle, die Angabe der zertifizierten Ausführungsklasse und ein Muster der Leistungserklärung des Betriebs, um spätere Nachweislücken bei der Bauabnahme zu vermeiden.

Ein CE-Zeichen auf einem Stahlbauteil ist kein Qualitätssiegel im umgangssprachlichen Sinn, sondern die formale Bestätigung, dass ein Bauprodukt nach einer harmonisierten technischen Spezifikation hergestellt und geprüft wurde. Für tragende Stahlbauteile ist diese Spezifikation EN 1090-1.

Damit ein Betrieb diese Kennzeichnung überhaupt anbringen darf, muss er mehr vorweisen als handwerkliches Können. Dieser Beitrag erklärt, welche organisatorischen und zertifizierten Voraussetzungen dafür nötig sind und wie sich das von Nachweisen aus anderen Branchen wie dem Schiffbau unterscheidet.

Warum Stahlbauteile überhaupt CE-gekennzeichnet werden

Tragende Bauprodukte, die in Bauwerke innerhalb der EU eingebaut werden, fallen unter die europäische Bauproduktenverordnung. Diese verlangt für Produkte, zu denen eine harmonisierte Norm existiert, eine einheitliche Bewertung von Leistungsmerkmalen wie Tragfähigkeit, Brandverhalten oder Dauerhaftigkeit. Für tragende Stahl- und Aluminiumbauteile übernimmt EN 1090-1 diese Rolle.

Das CE-Zeichen bestätigt dabei nicht, dass ein Bauteil grundsätzlich gut oder sicher ist, sondern dass seine Leistungsmerkmale nach einem einheitlichen, europaweit vergleichbaren Verfahren ermittelt und deklariert wurden. Die tatsächliche Eignung für ein konkretes Bauvorhaben bleibt Aufgabe des Tragwerksplaners, der die deklarierten Werte mit den Anforderungen des Bauwerks abgleicht.

Werkseigene Produktionskontrolle als Kernvoraussetzung

Zentrale Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung ist eine funktionierende werkseigene Produktionskontrolle, kurz WPK. Sie umfasst die dokumentierten Verfahren, mit denen ein Betrieb sicherstellt, dass jedes gefertigte Bauteil den deklarierten Eigenschaften entspricht: von der Wareneingangskontrolle der Werkstoffe über die Schweißkoordination bis zur Endkontrolle vor Auslieferung.

Die WPK ist kein einmalig erstelltes Dokument, sondern ein gelebtes System, das im laufenden Betrieb angewendet und regelmäßig überprüft wird. Fehlt die WPK oder wird sie nur auf dem Papier geführt, verliert die CE-Kennzeichnung ihre Grundlage, selbst wenn einzelne Bauteile handwerklich einwandfrei gefertigt sind.

Zertifizierungsablauf durch eine notifizierte Stelle

Für die höheren Ausführungsklassen ist die alleinige Eigenerklärung des Herstellers nicht ausreichend. Eine notifizierte Stelle prüft im Rahmen eines Erstaudits, ob die werkseigene Produktionskontrolle den Anforderungen entspricht, und begutachtet dabei sowohl die dokumentierten Verfahren als auch deren tatsächliche Umsetzung in der Fertigung.

Nach erfolgreicher Erstprüfung folgt eine laufende Überwachung durch die notifizierte Stelle, meist in Form wiederkehrender Audits. Erst mit dieser fortlaufenden Überwachung darf ein Betrieb die Zertifizierungsnummer der notifizierten Stelle zusammen mit dem CE-Zeichen führen. Ohne diesen Zertifizierungsablauf bleibt eine CE-Kennzeichnung für die betreffenden Ausführungsklassen unzulässig.

Leistungserklärung: Inhalt und Zweck

Zu jedem CE-gekennzeichneten Bauteil gehört eine Leistungserklärung, die Declaration of Performance. Sie benennt das Produkt, den Hersteller, die zugrunde liegende harmonisierte Norm sowie die wesentlichen Leistungsmerkmale des Bauteils, etwa Angaben zur Tragfähigkeit oder zu Werkstoffeigenschaften.

Für den Auftraggeber ist die Leistungserklärung das Dokument, mit dem sich die deklarierten Eigenschaften eines Bauteils nachvollziehen lassen, ohne die Fertigung selbst geprüft zu haben. Sie ersetzt keine statische Prüfung des Gesamtbauwerks, liefert aber die Datenbasis, auf der ein Tragwerksplaner seine Berechnung stützt. Fehlt sie oder ist sie unvollständig, fehlt dem Bauteil die formale Grundlage für den Einbau in ein CE-pflichtiges Bauwerk.

Zusammenhang mit der Bauproduktenverordnung

Die Bauproduktenverordnung bildet den rechtlichen Rahmen, innerhalb dessen EN 1090-1 als harmonisierte Produktnorm wirkt. Sie regelt, unter welchen Bedingungen ein Bauprodukt europaweit ohne zusätzliche nationale Zulassungsverfahren gehandelt werden darf, sofern die Konformität mit der harmonisierten Norm nachgewiesen ist.

Für Stahlbaubetriebe bedeutet das: Die CE-Kennzeichnung ist kein optionales Marketinginstrument, sondern in vielen Fällen Voraussetzung dafür, dass ein Bauteil überhaupt in ein Bauwerk innerhalb der EU eingebaut werden darf. Auftraggeber, die auf CE-Kennzeichnung verzichten, tragen im Zweifel selbst die Nachweislast für die Eignung des Bauteils.

Abgrenzung zu Zertifikaten aus dem Schiffbau

Wer aus dem Schiffbau kommt, kennt Zulassungen und Zeugnisse von Klassengesellschaften, die Bauteile für den Einsatz an Bord oder in Offshore-Anlagen freigeben. Diese Zulassungen folgen eigenen, von den Klassengesellschaften definierten Regelwerken und sind von der CE-Kennzeichnung nach Bauproduktenverordnung unabhängig.

Ein Bauteil kann also eine Klassenzulassung besitzen, ohne CE-gekennzeichnet zu sein, und umgekehrt. Wer Stahlbauteile sowohl für landgebundene Bauwerke als auch für maritime Anwendungen liefert, muss beide Nachweiswege getrennt betrachten und darf ein Klassenzeugnis nicht mit einer Leistungserklärung nach EN 1090-1 gleichsetzen, auch wenn beide Dokumente auf den ersten Blick ähnlich aufgebaut sind.

Was Auftraggeber vor Beauftragung prüfen sollten

Vor der Beauftragung eines Stahlbaubetriebs lohnt sich der Blick in drei Unterlagen: das Zertifikat der werkseigenen Produktionskontrolle mit Angabe der Zertifizierungsstelle, die Angabe, bis zu welcher Ausführungsklasse zertifiziert wurde, und ein Muster oder Referenzbeispiel einer Leistungserklärung des Betriebs.

Wer diese drei Punkte vor Auftragsvergabe klärt, vermeidet, dass am Ende Bauteile geliefert werden, die formal nicht CE-kennzeichnungsfähig sind oder deren Leistungserklärung nicht zur benötigten Ausführungsklasse passt. Diese Prüfung dauert deutlich weniger Zeit als eine spätere Nachbesserung bei der Bauabnahme.

Sinnvoll ist außerdem, sich die Zertifizierungsunterlagen nicht nur einmalig bei Vertragsschluss zeigen zu lassen, sondern bei länger laufenden Projekten den Fortbestand der Zertifizierung erneut zu prüfen, insbesondere wenn zwischen Auftragsvergabe und Lieferung ein Überwachungsaudit des Betriebs stattgefunden hat. Eine zwischenzeitlich ausgesetzte oder eingeschränkte Zertifizierung bleibt sonst leicht unbemerkt, bis sie bei der Abnahme des fertigen Bauteils zum Problem wird.

Typische Lücken bei kleineren Fachbetrieben

Gerade bei kleineren oder wachsenden Stahlbaubetrieben zeigt sich in der Praxis häufig, dass die werkseigene Produktionskontrolle zwar formal existiert, im Tagesgeschäft aber nicht konsequent gelebt wird. Ein typisches Muster: Die Wareneingangskontrolle wird bei Zeitdruck übersprungen, oder die Zuordnung von Chargenzertifikaten zu einzelnen Bauteilen wird erst nachträglich und lückenhaft dokumentiert.

Solche Lücken fallen selten im normalen Betrieb auf, sondern erst beim Überwachungsaudit der notifizierten Stelle oder, schlimmer, wenn ein Auftraggeber im Streitfall die Rückverfolgbarkeit eines konkreten Bauteils einfordert. Betriebe, die ihre WPK regelmäßig intern überprüfen, statt sie nur für das Audit vorzubereiten, vermeiden solche Überraschungen und sichern gleichzeitig die eigene Nachweisfähigkeit gegenüber Auftraggebern ab.

Ein weiterer verbreiteter Fehler ist die Annahme, ein Subunternehmer, der Teilleistungen wie Zuschnitt oder Vormontage übernimmt, sei automatisch durch die Zertifizierung des Hauptbetriebs mitabgedeckt. Tatsächlich muss geklärt sein, welche Schritte tatsächlich unter der eigenen werkseigenen Produktionskontrolle stattfinden und welche Leistungen extern zugekauft werden, damit die Leistungserklärung am Ende auch die tatsächliche Fertigungskette korrekt widerspiegelt.

Häufige Fragen

Was bestätigt das CE-Zeichen auf einem Stahlbauteil?

Es bestätigt, dass die Leistungsmerkmale des Bauteils nach der harmonisierten Norm EN 1090-1 ermittelt und in einer Leistungserklärung deklariert wurden. Es ist keine allgemeine Qualitätsgarantie und ersetzt nicht die statische Prüfung durch den Tragwerksplaner.

Was ist eine werkseigene Produktionskontrolle?

Sie ist das dokumentierte und gelebte System, mit dem ein Betrieb sicherstellt, dass jedes Bauteil den deklarierten Eigenschaften entspricht, von der Wareneingangskontrolle bis zur Endkontrolle vor Auslieferung.

Wer prüft die werkseigene Produktionskontrolle eines Betriebs?

Eine notifizierte Stelle prüft im Erstaudit die Einrichtung der Kontrolle und überwacht sie danach fortlaufend durch wiederkehrende Audits, bevor der Betrieb die Zertifizierungsnummer zusammen mit dem CE-Zeichen führen darf.

Was steht in einer Leistungserklärung?

Sie benennt Produkt, Hersteller, die zugrunde liegende harmonisierte Norm und die wesentlichen Leistungsmerkmale des Bauteils, etwa zur Tragfähigkeit oder zu Werkstoffeigenschaften.

Ist ein Klassenzeugnis aus dem Schiffbau dasselbe wie eine CE-Kennzeichnung?

Nein. Klassenzeugnisse folgen eigenen Regelwerken der Klassengesellschaften und sind von der CE-Kennzeichnung nach Bauproduktenverordnung unabhängig. Ein Bauteil kann eines der beiden Dokumente besitzen, ohne automatisch auch das andere zu erfüllen.

Darf ein Betrieb ohne Zertifizierung CE-gekennzeichnete Bauteile liefern?

Für die relevanten Ausführungsklassen nicht rechtssicher. Ohne bestätigte werkseigene Produktionskontrolle und, je nach Klasse, ohne Überwachung durch eine notifizierte Stelle fehlt der Kennzeichnung ihre formale Grundlage.

Was sollten Auftraggeber vor Beauftragung eines Stahlbaubetriebs prüfen?

Das Zertifikat der werkseigenen Produktionskontrolle, die Angabe der zertifizierten Ausführungsklasse und ein Muster der Leistungserklärung des Betriebs, um spätere Nachweislücken bei der Bauabnahme zu vermeiden.

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Stahl- und Maschinenbau, Betonstahl-Schweißen nach DIN EN ISO 17660-1 (TMH Holm); EN 1090-2 EXC4 und EN ISO 3834-2 über das Schwesterwerk TMH Drechsler — Montage, Instandsetzung. Schnelle Reaktionszeiten. Steel and mechanical engineering, rebar welding to DIN EN ISO 17660-1 (TMH Holm); EN 1090-2 EXC4 and EN ISO 3834-2 via sister works TMH Drechsler — assembly, repair. Fast response times. Konstrukcje stalowe i inżynieria mechaniczna, spawanie zbrojenia wg DIN EN ISO 17660-1 (TMH Holm); EN 1090-2 EXC4 i EN ISO 3834-2 przez zakład siostrzany TMH Drechsler — montaż, naprawa.

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